Artikel 8 ist fertig


Ein neuer Artikel erblickt die Welt, zumindest die musikalische Version. Artikel 8 heißt auf Deutsch: „Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.“

Hier findet Ihr die Noten: https://www.sing-human-rights.org/sing-human-rights/article08/art08_leadsheet.pdf

Und hier könnt Ihr den Song hören: https://soundcloud.com/singhumanrights/article-8