Amtsgericht Duisburg HRB 27913
Geschäftsführer: Axel Zülsdorf
Bankverbindung
IBAN DE68500310001034050003 – BIC TRODDEF1
Triodos Bank Frankfurt
Abonniere den „Sing Human Rights“ Newsletter
„Sing Human Rights“ ist gemeinnützig
Singing Rights kann steuerlich absetzbare Spendenquittungen ausstellen. Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse mit, wenn Sie eine Spendenquittung benötigen.Auszug aus der Satzung der Singing Rights gUG (haftungsbeschränkt):
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens und die Förderung der Volksbildung durch Musik.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Veröffentlichung und kostenloses Zurverfügungstellen von Vertonungen von Rechtstexten, die dem Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht widersprechen, z. B. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kinderrechtskonvention, das deutsche Grundgesetz. Die Veröffentlichung geschieht auf entsprechenden Webseiten, z. B. www.sing-human-rights.org
Veranstaltung von Chor- und Gesangsworkshops, in denen die Vertonungen der Rechtstexte musiziert werden.
die Vergabe von Kompositionsaufträgen, bei denen bisher nicht vertonte Rechtstexte in eine musikalische Form gebracht werden.
die Auslobung von Kompositionspreisen für neue Vertonungen von Rechtstexten.
Öffentlichkeitsarbeit, die das Bewusstsein für die Rechtstexte stärkt, indem die (bislang ungewöhnliche) Kombination von Rechtstext und Gesang hervorgehoben wird.
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten, welche das öffentliche Bewusstsein für die Rechtstexte fördern.
Entwicklung neuer Ideen und Durchführung entsprechender Projekte, die das Musizieren von Rechtstexten ermöglichen, fördern und verbreiten.
§ 3 Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK