Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Mei­n­ungs­frei­heit und freie Mei­n­ungsäußerung; dieses Recht schließt die Frei­heit ein, Mei­n­un­gen unge­hin­dert anzuhän­gen sowie über Medien jeder Art und ohne Rück­sicht auf Gren­zen Infor­ma­tio­nen und Gedankengut zu suchen, zu emp­fan­gen und zu verbreiten.