Artikel 25


  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebens­stan­dard, der seine und seiner Fam­i­lie Gesund­heit und Wohl gewährleis­tet, ein­schließlich Nahrung, Klei­dung, Woh­nung, ärztliche Ver­sorgung und notwendige soziale Leis­tun­gen, sowie das Recht auf Sicher­heit im Falle von Arbeit­slosigkeit, Krankheit, Inva­lid­ität oder Ver­witwung, im Alter sowie bei ander­weit­igem Ver­lust seiner Unter­haltsmit­tel durch unver­schuldete Umstände.
  2. Müt­ter und Kinder haben Anspruch auf beson­dere Für­sorge und Unter­stützung. Alle Kinder, ehe­liche wie außere­he­liche, genießen den gle­ichen sozialen Schutz.
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